Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s)
(lt. Richtlinien des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer
e.V. )
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der beidigte
Übersetzerin
Viktoria Ramm (im Folgenden kurz Übersetzer genannt) und
seinen Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer
nur verbindlich, wenn der Übersetzer sie ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer spätestens bei Auftragsvergabe über
besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf
Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.).
Wünscht der Auftraggeber eine vorgeschriebene Formatierung, ist der vereinbarte
Preis neu zu verhandeln. Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist
die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer
einen Abzug zur Korrektur zu übergeben, bevor das Erzeugnis in die Produktion
geht. Erfolgt das nicht, übernimmt der Übersetzer keinerlei Verantwortung für
den Text. (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung
notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem
Übersetzer zur Verfьgung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen,
Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). (3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
auf der Grundlage von DIN 2345 ausgeführt. Der Übersetzer ist verpflichtet, nach
Treu und Glauben zu handeln. (2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder
unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene
Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des
Übersetzers. (3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen,
nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in
der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Übersetzer. Der Anspruch auf
Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem
Übersetzer gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für
die Nacharbeit ist dem Übersetzer vom Auftraggeber eine angemessene Frist
einzuräumen. (4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige
nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten schriftlich
eingegangen ist. (5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung
leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine
andere Vereinbarung getroffen wurde. (6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind
bindend. Der Übersetzer kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung
infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat
(beispielsweise Krankheit!). Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf
höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und
Honorare neu zu verhandeln.
4. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in
angemessener Höhe - nicht aber über die Höhe des vereinbarten Rechnungsbetrages
hinaus. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein. (2) Eine Haftung des Übersetzers für Beschädigung bzw. Verlust beim Versand
der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der
Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
5. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem
Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
6. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Vergütungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der Übersetzung
fдllig. (2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die
Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen ( Porto- und
Telefonpauschalen), sofern sie nicht ausdrücklich in einem Festpreis offeriert
wurden. Der Übersetzer kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss
verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Er
kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen
Honorars abäдngig machen. (3) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und
Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten
mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur
Nutzung der Übersetzung. (2) Der Übersetzer hat das Urheberrecht an der Übersetzung.
8. Vertragskündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der
Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur
dann wirksam, wenn sie dem Übersetzer gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem
Übersetzer steht in diesem Falle Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe
des Auftragswertes zu.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches
Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzers. (2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
Impressum: Beeidigte Dolmetscherin
und Übersetzerin für russische
Sprache und Dipl.-Deutschlehrerin Viktoria Ramm ramm_viktoria@yahoo.de
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